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Vaterschaftsurlaub: Muss auf betrieblicher Ebene vereinbart werden können
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats stellt der Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie» eine parlamentarische Initiative als indirekten Gegenentwurf gegenüber: Statt vier Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub sollen deren zwei per Gesetz vorgeschrieben werden. Finanziert würde der Urlaub für frischgebackene Väter über die Erwerbsersatzordnung – und damit über zusätzliche Lohnbeiträge.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband lehnt einen Vaterschaftsurlaub nicht grundsätzlich ab. Wie die Volksinitiative schlägt aber auch der Gegenvorschlag der Ständeratskommission alle Unternehmen – vom Kleinstbetrieb bis zum Grosskonzern – über einen Leisten. Mehrwöchige Abwesenheiten von Arbeitnehmenden, die über die üblichen Ferien hinausgehen, sind weder in organisatorischer noch in finanzieller Hinsicht für alle Unternehmen gleich gut tragbar. Deshalb ist eine vom Staat verordnete Einheitslösung der falsche Weg. Die Arbeitgeber müssen auf betrieblicher Ebene und je nach ihren Möglichkeiten und den Bedürfnissen der Mitarbeitenden Vereinbarungen treffen können, die durchaus auch mehr als zwei oder vier Wochen umfassen können. Dass dies geschieht, zeigen verschiedene Beispiele aus der Praxis. Gerade in Kleinbetrieben mit einer Handvoll Mitarbeitenden, die den Grossteil der hiesigen Unternehmen ausmachen, wird es hingegen häufig schwierig sein, zusätzliche Abwesenheiten zu kompensieren.
Darüber hinaus gibt es geeignetere Massnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf als einen zeitlich eng auf die Phase nach der Geburt begrenzten Vaterschaftsurlaub. Langfristiger wirken etwa zeitlich und örtlich flexible Arbeitsbedingungen und ein ausreichendes Angebot an familien- und schulergänzenden Betreuungsangeboten.
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