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Unfall oder Krankheit: Die wichtigsten Unterschiede und Vorschriften

(Bild von u_p66g98oss8 auf Pixabay)
Während die Unfallversicherung (UVG) in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben ist, gilt für Krankheiten eine andere Regelung.
Unternehmen müssen nicht zwingend eine Krankentaggeldversicherung abschliessen, doch eine fehlende Absicherung kann zu finanziellen Belastungen führen. Wer als Arbeitgeber hier falsch entscheidet oder Fristen versäumt, riskiert nicht nur Kosten, sondern auch rechtliche Konsequenzen.
Unfall oder Krankheit – wo liegt der Unterschied?
Kriterium | Unfall | Krankheit |
Definition | Plötzliche, unbeabsichtigte äussere Einwirkung, die eine gesundheitliche Beeinträchtigung verursacht. | Entsteht ohne äussere Einwirkung, oft durch innere oder chronische Ursachen. |
Beispiele | Stürze, Verkehrsunfälle, Schnittverletzungen, Berufskrankheiten (z. B. Atemwegserkrankungen durch giftige Dämpfe). | Grippe, Migräne, Rückenschmerzen, psychische Erkrankungen (sofern sie nicht auf einen Unfall zurückzuführen sind). |
Versicherung | Für Heilungskosten und Lohnersatz (Unfalltaggeld) ist die Unfallversicherung zuständig (geregelt durch das UVG). | Für Heilungskosten ist die Krankenkasse zuständig (geregelt durch das KVG), für Lohnfortzahlung der Arbeitgeber oder eine freiwillig abgeschlossene Krankentaggeldversicherung. |
Welche Versicherung ist zuständig?
In der Schweiz sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Mitarbeiter gegen Unfälle zu versichern. Die Krankentaggeldversicherung hingegen ist freiwillig, aber für Unternehmen empfehlenswert, da sie finanzielle Risiken minimiert.
1. Unfallversicherung (UVG)
Die Unfallversicherung deckt:
- Berufsunfälle, die während der Arbeitszeit oder auf dem Betriebsgelände passieren.
- Nichtberufsunfälle, die in der Freizeit geschehen, sofern der Arbeitnehmer mindestens acht Stunden pro Woche arbeitet.
- Berufskrankheiten, wenn die Erkrankung eindeutig durch die berufliche Tätigkeit verursacht wurde.
Leistungen der Unfallversicherung:
- Übernahme sämtlicher Heilungskosten (Arzt, Spital, Medikamente, Reha).
- Taggeldzahlung von 80 % des Lohns ab dem dritten Tag nach dem Unfall.
- Invaliditäts- und Hinterlassenenrente bei bleibenden Schäden oder im Todesfall.
Die Prämien für Berufsunfälle zahlt der Arbeitgeber, während die Prämien für Nichtberufsunfälle meist vom Arbeitnehmer übernommen werden.
2. Krankentaggeldversicherung
Krankheit fällt nicht unter die Unfallversicherung. Hat ein Unternehmen eine freiwillige Krankentaggeldversicherung, übernimmt diese zum Beispiel 80% (oder einen anderen Prozentsatz gemäss Vereinbarung) r eine bestimmte Dauer (meist bis zu 720 Tage).
Hat der Arbeitgeber keine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen, greift die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht nach Obligationenrecht (OR 324a). Die Dauer der Lohnfortzahlung richtet sich nach der Anzahl der Dienstjahre und nach dem Kanton der Geschäftsniederlassung.
Was müssen Arbeitgeber beachten?
Wenn ein Mitarbeiter ausfällt, muss der Arbeitgeber klären, ob es sich um einen Unfall oder eine Krankheit handelt. Diese Entscheidung hat direkte Auswirkungen auf die nächsten Schritte.
- Unfälle müssen sofort der Unfallversicherung gemeldet werden, damit Leistungen schnell ausgezahlt werden können. Bei Krankheiten ist die Situation oft komplexer, und Arbeitgeber sollten klare Regelungen für den Umgang mit Arztzeugnissen haben.
- Falsche Einstufung kann teuer werden: Ein Bandscheibenvorfall kann sowohl ein Unfall (durch einen Sturz) als auch eine Krankheit (durch jahrelange Fehlbelastung) sein. In solchen Fällen sollte man frühzeitig mit der Versicherung Rücksprache halten.
- Kündigung während Krankheit oder nach einem Unfall ist rechtlich eingeschränkt: Das Schweizer Arbeitsrecht sieht Kündigungsschutzfristen vor, die je nach Dienstalter variieren. Eine Entlassung während einer Arbeitsunfähigkeit kann rechtliche Konsequenzen haben.
- Eine fehlende Krankentaggeldversicherung kann hohe Kosten verursachen: Viele Unternehmen verzichten auf eine solche Versicherung, doch wenn ein Angestellter für mehrere Monate ausfällt, kann dies erhebliche finanzielle Belastungen nach sich ziehen.
Fehlende Absicherung kann teuer werden
Unternehmen, die auf eine Krankentaggeldversicherung verzichten, tragen das volle finanzielle Risiko im Krankheitsfall. Gerade kleinere Betriebe können durch lange Krankheitsausfälle in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Eine zusätzliche Absicherung lohnt sich daher in vielen Fällen, um Liquiditätsprobleme zu vermeiden.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die lückenhafte Dokumentation. Arbeitgeber sollten sämtliche Arztzeugnisse, Versicherungsmitteilungen und internen Absprachen schriftlich festhalten. Dadurch lassen sich Missverständnisse vermeiden und im Streitfall klare Nachweise erbringen.
Folgen minimieren
Unfälle und Krankheiten lassen sich nicht immer verhindern, aber ihre Folgen können durch eine klare betriebliche Regelung deutlich minimiert werden. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie die gesetzlichen Vorgaben zur Unfallversicherung (UVG) einhalten und sich bewusst mit der Krankentaggeldversicherung auseinandersetzen, um finanzielle Risiken zu minimieren.
Ein durchdachtes Gesundheitsmanagement am Arbeitsplatz, Absenzenmanagement, eine gute Kommunikation mit den Mitarbeitern und eine rechtzeitige Rücksprache mit den Versicherungen helfen, Ausfallzeiten zu reduzieren und Streitfälle zu vermeiden. Wer als Arbeitgeber gut vorbereitet ist, schützt nicht nur die eigene finanzielle Stabilität, sondern sorgt auch für ein sicheres und transparentes Arbeitsumfeld.
(Quelle: Ein Beitrag von AXA Schweiz)
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