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Stellenmeldepflicht: Der «Inländervorrang light» ist online
Bei der Stellenmeldepflicht handelt es sich um den so genannten «Inländervorrang light». Arbeitgeber in Berufsarten mit besonders hoher Arbeitslosigkeit müssen offene Stellen den Arbeitsämtern melden. Es gelten Schwellenwerte von 8 Prozent ab kommendem Juli und 5 Prozent ab Januar 2020.
Auf dem Portal werden ab Sommer darum etwa 55'000 zusätzliche Stellen aufgeschaltet sein, ab Januar 2020 sogar 180'000. Die Wirkung des Portals sei aber nicht quantifizierbar, betonten die Seco-Vertreter vor Journalisten. Das Onlineportal wurde im Rahmen der Medienkonferenz zu den Arbeitslosenzahlen 2017 am Dienstag präsentiert.
Inländer erhalten Zeitvorsprung
Mit der Umsetzung würden die Stellensuchenden, die bei den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) eingeschrieben seien, besser gestellt, hiess es. Ihnen stehen auf dem Portal Informationen über Stellen mit einem zeitlichen Vorlauf von 5 Tagen zur Verfügung. Sie erhalten daher bei Bewerbungen einen Zeitvorsprung.
Zusätzlich übermittelt die Arbeitsvermittlung innerhalb von drei Tagen passende Dossiers an Arbeitgeber, die Stellen ausgeschrieben haben. Diese werden geeignete Stellensuchende zu einem Bewerbungsgespräch oder zu einer Eignungsabklärung einladen.