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Notfälle am Arbeitsplatz: Erste Hilfe sollte jeder leisten können

Das Thema Erste Hilfe schieben viele Menschen lieber weit von sich. Unkenntnis, Unsicherheit und der Glaube, meist völlig fremden Personen helfen zu müssen, führen zum Ausgrenzen dieses wichtigen Themas. Dabei brauchen am häufigsten Bekannte und Verwandte Erste Hilfe-Massnahmen. Die Erste Hilfe wird statistisch meistens zu Hause und am Arbeitsplatz geleistet.

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Unfall

Ersthelfer in Betrieben

Damit im Notfall am Arbeitsplatz schnell Erste Hilfe geleistet werden kann, gibt es Ersthelfer in Betrieben und Unternehmen. Betriebliche Ersthelfer müssen einen Erste-Hilfe-Lehrgang mit neun Unterrichtseinheiten besuchen und sich alle zwei Jahre fortbilden. Die Kosten dafür übernimmt der Unfallversicherungsträger. Das oft verwendete Erste-Hilfe-Plakat der DGVU wird ab Oktober 2017 neu erscheinen. Es enthält offizielle Rettungskennzeichen und QR-Codes, die den direkten Zugriff auf informative Datenbanken ermöglichen. In Deutschland sind betrieblicher Ersthelfer gesetzlich vorgeschrieben. Die Unfallversicherungsträger des Betriebs legen die Zahl der Ersthelfer sowie Art und Menge des Erste Hilfe-Materials fest. Dies ist je nach Branche unterschiedlich. Hier erhalten Sie professionelle Erste Hilfe-Ausrüstung für unterschiedliche Branchen.

Was tun im Notfall?

Das fehlende Wissen ist ein Grund, weshalb die Hilfsbereitschaft so gering ist. Der Erste Hilfe-Kurs liegt meist viele Jahre zurück und dementsprechend ist die Unsicherheit gross, etwas falsch zu machen. Doch nichts tun, ist in jedem Fall die schlechteste Alternative. Das Wichtigste bei einem Notfall ist die Ruhe zu bewahren, auf die eigene Sicherheit zu achten und die Person aus dem Gefahrenbereich zu bringen, soweit das möglich ist. Rufen Sie um Hilfe, sprechen Sie dazu Personen in Ihrem Blickfeld am besten direkt an. Dann fällt es diesen schwerer, einfach weiter zu gehen. Überprüfen Sie das Bewusstsein der Unfallperson. Sprechen Sie die Person laut an, fassen Sie sie an den Schultern und rütteln sie kurz. Ist die Person bei Bewusstsein, können Sie die Notrufnummer wählen und anschliessend mit den Erste Hilfe-Massnahmen beginnen. Beobachten Sie weiterhin die Vitalfunktionen (Atmung, Herzschlag, Bewusstsein) der Person.

Bewusstlosigkeit, Herz- und / oder Atemstillstand

Wenn die Person bewusstlos ist, überprüfen Sie die Atmung. Beugen Sie den Kopf der Person in den Nacken und befreien Sie die Atemwege. Hören, sehen und fühlen Sie, ob die Person atmet. Wenn die Atmung normal ist, legen Sie die Person in die stabile Seitenlage. Überwachen Sie weiter die Vitalfunktionen. Atmet die Person nicht mehr, müssen Sie mit Wiederbelebungsmassnahmen beginnen. Denn schon nach drei Minuten Herz- oder Atemstillstand sterben Gehirnzellen ab. Beginnen Sie zunächst mit der Herzdruckmassage. Dazu verschränken Sie Ihre Hände übereinander und drücken den Brustkorb etwa in der Mitte fünf bis sechs Zentimeter tief ein, 30 Mal hintereinander. Dann beatmen Sie die Person, indem Sie für circa zwei Sekunden Luft in Mund und Nase der Person atmen, zweimal hintereinander. Anschliessend wird die Herzdruckmassage wieder 30 Mal ausgeführt, dann wieder zweimal beatmet. Sogenannte Automatisierte Externe Defibrillatoren (AEDs) sind mittlerweile im öffentlichen Raum weit verbreitet. Diese beleben die Person mit Hilfe von Elektroschocks wieder. Diese Geräte sind nach dem Anschalten selbsterklärend. Entweder über den Monitor oder per Sprachausgabe werden Sie genau unterwiesen, was Sie tun müssen. Allerdings sollten Sie auch hier vorher den Notruf verständigt haben.

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