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Minimale Arbeits- und Lohnbedingungen: Vergoldung von entsandten Mitarbeitenden?

Das HR schreibt: Diesen Monat mit Carmen Fernàndez, Immigration Manager bei International HR Services
Die Schweiz ist ein föderalistischer Staat, bestehend aus 20 Voll- und sechs Halbkantonen. Das heisst, dass die Gliedstaaten der Schweiz auch über eine begrenzte Eigenständigkeit bei der Auslegung der minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen für in die Schweiz entsandte Arbeitnehmende im Rahmen des Entsendegesetzes (EntsG) verfügen. Die einzelnen Kantone legen hierzu unterschiedliche minimale Standards fest, die bei global tätigen Unternehmen oft zu Konfusionen führen.
Das Lohnniveau bewegt sich in den einzelnen Kantonen auf unterschiedlichem Level, und auch die Wohn- und allgemeinen Lebenskosten variieren zum Teil sehr stark. Unter Umständen zahlen international tätige Unternehmungen 26 unterschiedliche Pauschalen für Unterkunft und Verpflegung je nachdem, in welchen Kanton sie jemanden entsenden. Internationale Firmen können somit sparen, indem sie ihre Mitarbeitenden in «günstige» Kantone entsenden.
Für eine Entsendung in den Kanton Zürich beispielsweise muss der Entsendebetrieb tiefer in die Tasche greifen als bei einer Entsendung in den Kanton Graubünden. Die in der Schweiz eingesetzten ausländischen Mitarbeitenden erhalten mehr Entschädigung, als manche Einheimische monatlich zur Verfügung haben. Im Kanton Zürich sind es z.B. mindestens CHF 2000.– pro Monat für eine Unterkunft, die den üblichen Hygiene- und Komfortstandards entspricht. Die Richtlinie hingegen, dass die Unterkunft unter anderem über eine Toilette und andere sanitäre Einrichtungen, einen individuell nutzbaren und abschliessbaren Schrank und ein ordentliches Bett verfügen muss, ist in allen Kantonen verbindlich. Auch eine Mahlzeit kostet in einem städtischen Kanton mehr als in einem ländlichen. Daher verlangen z.B. die Kantone Genf und Zürich die Bezahlung von mindestens CHF 1000.– pro Monat an den entsandten Mitarbeitenden – ein Betrag, der vielen Schweizer Familien in dieser Höhe zum Kauf von Lebensmitteln nicht zur Verfügung steht.
Mancher hat sich schon gefragt, ob entsandte Mitarbeitende in der Schweiz vergoldet werden – ja, und zwar gewollt durch die Schweizer Gesetzgebung und den Kantönligeist.
Diese Kolumne ist in der Ausgabe April 2023 von personalSCHWEIZ erschienen.
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