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Mehrfachbeschäftigung: Warum sich auch die Politik für Mehrfachbeschäftigte einsetzen muss

Das HR schreibt: Diesen Monat mit Adrian Wüthrich, Präsident des Gewerkschafts-Dachverbands Travail.Suisse
Immer mehr Arbeitnehmende in der Schweiz arbeiten für mehr als einen Arbeitgeber. Aus gewerkschaftlicher Sicht ist das keine gute Entwicklung, weil Nachteile damit verbunden sind. Für die Gesundheit und das Privatleben ist Mehrfachbeschäftigung nicht förderlich. Tun die Arbeitnehmenden dies freiwillig, ist nichts einzuwenden. So bin ich es als Milizpolitiker gewohnt, mehr als einen Job zu haben. Oft ist aber die wirtschaftliche Not der Grund dafür, dass Betroffene für mehrere Arbeitgeber tätig sind. Viele Unternehmen optimieren über Teilzeit- oder Stundenlohnjobs und wälzen so das wirtschaftliche Risiko auf die Arbeitnehmenden ab. Mit der Digitalisierung nimmt dieser Trend noch mehr zu.
Von den über 350 000 mehrfach Erwerbstätigen in der Schweiz haben mehr Frauen zwei oder mehr Arbeitgeber. Sie geben häufig familiäre Pflichten als Grund für ihre Mehrfachbeschäftigung an. Die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben muss deshalb einfacher werden. Obwohl die Politik in den letzten Jahren auf Druck Impulsprogramme gestartet hat, gehören familienergänzende Kinderbetreuung und Tagesschulen noch nicht zum Service public in der Schweiz. Travail.Suisse fordert einen «Aktionsplan Vereinbarkeit» mit 5 Milliarden für 10 Jahre, um die Versäumnisse der letzten Jahrzehnte aufzuholen. Die Schweiz kann es sich nicht leisten, die gut ausgebildeten Eltern nicht auf dem Arbeitsmarkt zu haben. Der Fachkräftemangel lässt grüssen.
Bei der zweiten Säule sind die Mehrfachbeschäftigten benachteiligt. Ist das Pensum zu klein, erreichen sie die Eintrittsschwelle nicht, oder der Koordinationsabzug wird bei jedem Arbeitgeber voll abgezogen. Der BVG-Kompromissvorschlag der Sozialpartner für die Reform der zweiten Säule sieht deshalb vor, dass der Koordinationsabzug halbiert wird. Dies führt zu höheren Renten. Es braucht aber noch mehr: Das Parlament muss für die soziale Absicherung der Mehrfachbeschäftigten eine Pensionskassenpflicht einführen. Eine Mehrfachpension gibt es ja nicht …
Diese Kolumne ist in der Ausgabe April 2020 von personalSCHWEIZ erschienen.
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