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Kündigung: Schutz soll ausgebaut werden
Eine Studie im Auftrag des Bundesamts für Justiz zeigt auf, wie rechtmässig Streikende besser geschützt werden können. So sollen rechtskräftige Urteile über missbräuchliche Kündigungen oder Diskriminierungen wegen gewerkschaftlicher Aktivitäten in den Medien veröffentlicht werden. Dies wäre dann nebst einer finanziellen Entschädigung eine weitere Sanktion gegen die Arbeitgebenden.
Gemäss den Autoren der Studie müssten Arbeitgebende und Arbeitnehmende aber schon vor dem Streik – beispielsweise durch sozialpartnerschaftliche Organisationen – besser über das Streikrecht informiert werden.
Auch eine Verdoppelung der Entschädigung für missbräuchliche Kündigung stellt die Studie zur Diskussion. Diese ist aber in der Vernehmlassung gescheitert. Mit der Verdoppelung, so die Autoren, würde das Schweizer Recht internationale Anforderungen erfüllen und so eine Alternative zur Wiederanstellung urechtmässig Entlassener bieten.