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Gesundheitsförderung Schweiz: Das Label «Friendly Work Space» begrüsst sein 100. Unternehmen

Bern, 4. September 2023. Immer mehr Unternehmen und Organisationen realisieren, dass sich ein systematisches Engagement für gute Arbeitsbedingungen und gesunde Mitarbeitende lohnt, auch finanziell. Gesundheitsförderung Schweiz zeichnet mit dem Tiefbauamt des Kantons Graubünden bereits die hundertste Organisation mit dem Label «Friendly Work Space» aus.

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Gesundheitsförderung Schweiz

Heute zählen zu den 100 Label-Unternehmen und Organisationen in der Schweiz und Liechtenstein u.a. so bekannte Namen wie die SBB, Swisscom, Migros, Lidl, V-Zug, die Zürcher und Berner Kantonalbanken oder die Versicherer Suva, Visana, Helsana oder Swica. Seit heute gehört auch das Tiefbauamt Graubünden dazu. Alle 100 mit dem Label «Friendly Work Space» ausgezeichneten Unternehmen und Organisationen finden Sie hier.

«Wir sind stolz auf diesen Meilenstein. Er zeigt, dass sich Investitionen in betriebliches Gesundheitsmanagement lohnen», so Thomas Mattig, Direktor von Gesundheitsförderung Schweiz. Der Fachkräftemangel in gewissen Branchen und die Erkenntnis, dass sich betriebliches Gesundheitsmanagement auch finanziell lohnt, gehören zu den wichtigen Treibern für eine stetige Zunahme der Anzahl Label-Unternehmen. «In Bezug auf systematisches betriebliches Gesundheitsmanagement sind die 100 Label «Friendly Work Space»- Unternehmen und Organisationen die Vorzeigebetriebe der Schweiz und liegen damit voll im Trend», so Thomas Mattig weiter. Gemäss dem repräsentativen BGM-Monitoring 2020 stieg der Anteil der Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitenden, die BGM systematisch umsetzen, von 22.7% (2016) auf 26.3% im Jahr 2020. Weitere knapp 50% setzen BGM mehrheitlich um. Damit dürfte der Anteil jener Unternehmen, welche BGM-Massnahmen heute umsetzen, bei über 75% liegen. Wer ein «Friendly Work Space»-Vorzeigebetrieb ist, erfüllt sechs BGM-Qualitätskriterien, die sich leicht in bestehende Qualitätsprozesse integrieren lassen. «Dank dem Assessment konnten wir klar erkennen, wo noch Verbesserungspotenzial verborgen liegt. Dort setzen wir nun gezielt an», so Reto Knuchel, Kantonsingenieur des Tiefbauamtes des Kantons Graubünden. Eine Zertifizierung ist nicht nur die Belohnung für erfolgreich umgesetztes BGM, sondern verpflichtet, kontinuierlich in gute Arbeitsbedingungen und gesunde Mitarbeitende zu investieren. Nach bestandenem Assessment können die Unternehmen und Organisationen für drei Jahre das Label für ihre interne und externe Kommunikation nutzen. Danach werden sie jeweils an einem Re-Assessment für weitere drei Jahre rezertifiziert. «Unser Ziel ist es nicht nur, mit dem Label langfristig potenzielle Mitarbeitende anzusprechen, sondern wir wollen auch für unsere Mitarbeitenden attraktiv sein und bleiben», so Reto Knuchel weiter.

Das Online-Tool FWS Check zeigt interessierten Unternehmen und Organisationen innert weniger Minuten, wo Stärken liegen und allenfalls Verbesserungen vorgenommen werden können. Danach kann der Zertifizierungsprozess allein angegangen oder allenfalls durch eine externe, unabhängige und zertifizierte Beraterin resp. einen Berater begleitet werden. Unabhängige, zertifizierte Assessierende prüfen anschliessend die Qualitätskriterien am Assessment-Tag.

Weitere Informationen finden Sie hier

Neueste Entwicklungen im betrieblichen Gesundheitsmanagement und speziell im Bereich New Work erhalten Unternehmen und Organisationen an der diesjährigen Nationalen Tagung für betriebliches Gesundheitsmanagement 2023 zum Thema «Gesunde neue Arbeitswelt?» am 20. September 2023 im Kursaal Bern. Bereits gegen 900 Teilnehmende haben sich angemeldet. www.bgm-tagung.ch

Über das Label «Friendly Work Space»
Das Label setzt den Schweizer Qualitätsstandard für systematisch umgesetztes betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) und wird vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) und vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) unterstützt. Die Auszeichnung stellt Gesundheitsförderung Schweiz aus.

Über Gesundheitsförderung Schweiz
Gesundheitsförderung Schweiz ist eine Stiftung, die von Kantonen und Versicherern getragen wird. Mit gesetzlichem Auftrag initiiert, koordiniert und evaluiert sie Massnahmen zur Förderung der Gesundheit und zur Verhütung von Krankheiten (Krankenversicherungsgesetz, Art. 19). Die Stiftung unterliegt der Kontrolle des Bundes. Oberstes Entscheidungsorgan ist der Stiftungsrat. Die Geschäftsstelle besteht aus Büros in Bern und Lausanne. Jede Person in der Schweiz leistet einen monatlichen Beitrag von 40 Rappen zugunsten von Gesundheitsförderung Schweiz, der von den Krankenversicherern eingezogen wird. www.gesundheitsfoerderung.ch

(Quelle: Medienmitteilung der Gesundheitsförderung Schweiz)

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