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Arbeitsplatzgestaltung: Ausreichender Sonnenschutz ist Pflicht

Das Schweizer Arbeitsschutzgesetz stellt nicht nur bestimmte ergonomische Anforderungen an Büromöbel, sondern macht ebenso Vorgaben zu raumklimatischen Bedingungen. So muss zum Beispiel auch für einen ausreichenden Sonnen- und Hitzeschutz im Büro gesorgt sein.

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Sonnenschutz

Ein Arbeitsplatz hat bestimmte Mindeststandards zu erfüllen, um die Gesundheit der Mitarbeiter nicht zu gefährden. Nach Angaben vom Staatssekretariat für Wirtschaft Seco sind Arbeitgeber dabei unter anderem auch dazu verpflichtet, Arbeitnehmer vor übermäßiger Sonneneinwirkung und Hitze zu schützen.

Gesundheitliche Auswirkungen von Licht und Hitze

Von ganz besonderer Bedeutung ist ein Lichtschutz an Bildschirmarbeitsplätzen, da hier die Augen an sich schon einer starken Beanspruchung ausgesetzt sind. Grelles hereinscheinendes Sonnenlicht oder auch Lichtreflexionen am Computer beeinträchtigen die Sehleistung langfristig zusätzlich.

Noch gravierender wirken sich zu hohe Temperaturen im Büro aus. Diese führen nicht nur zu Kreislaufproblemen, sondern setzen die Mitarbeiter auch der Gefahr eines Hitzschlages aus. Grundsätzlich gilt: Klettert die Temperatur innen über 28 Grad, sind Vorgesetzte rechtlich dazu angehalten, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Sonnenschutz für Fenster: Ausstattungsmöglichkeiten für außen und innen

Gängige Beschattungselemente sind justierbare Außenstoren wie Rollladen oder Außenjalousien, die je nach Stand des Sonnenlichts hoch- und runtergefahren werden können. Doch nicht an allen Bürogebäuden befinden sich zwangsläufig außenliegende Beschattungssysteme. Können diese aus baulichen oder technischen Gründen nicht nachträglich angebracht werden, besteht auch die Möglichkeit, einen Sonnenschutz für Fenster innen installieren zu lassen. Dies können klassische Innenjalousien sein oder auch Lamellenvorhänge, Rollos oder gefaltete Plissees. Bei der Anbringung textiler Sonnenschutztypen ist allerdings zu beachten, dass sie mit einer Verdunkelungsfunktion ausgestattet sind, da nur diese im Bedarfsfall effektiven Lichtschutz bieten. 

Möglichkeiten der Hitze-Prävention

Die beste Temperatursteuerung bietet eine Klimaanlage. Alternativ können auch Ventilatoren zum Einsatz kommen. Ab Innentemperaturen über 30 Grad erzeugen die Geräte jedoch keine zufriedenstellende Kühlung mehr.

Eine weitere Option besteht darin, die Fenster mit einem zusätzlichen Dämmschutz zu versehen. In Frage kommen hier Fensterfolien oder auch ein speziell ausgerüsteter Sonnenschutz in Form von Kammerplissees mit isolierenden Stoffzellen oder Hitzeschutzrollos, die über wärmereflektierende Eigenschaften verfügen.

Verschraubte Montagen stets mit Büro-Vermietern abklären

Plant ein Unternehmen die Anbringung eines Beschattungssystems, gilt bei angemieteten Büroobjekten das gleiche Recht wie bei Privatmietern: Der Vermieter muss einer Schraubmontage an Fenstern ausdrücklich zugestimmt haben. Das gilt nicht nur für Sonnen- und Hitzeschutzsysteme, die innen befestigt werden, sondern insbesondere auch für außenliegende Anlagen, da sie die Gebäudeoptik verändern. Liegt keine Erlaubnis vor, kann zumindest bei innenliegenden Sonnenschutztypen auch auf bohrfreie Montageformen mit Klemmhalterungen oder Klebeleisten zurückgegriffen werden. Sie lassen sich wieder abmontieren, ohne Schäden im Fenster zu hinterlassen.

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